Neuigkeiten im Bereich Busvermietung und Busreisen
Welches Risiko tragen Sie als Reiseveranstalter?
Da Reiseveranstaltung ein Risiko ist, müssen Sie gegenüber dem Reisegast ganz bestimmte Pflichten erfüllen. So ist es Vorschrift,
- dass Sie eine Insolvenzversicherung gemäß § 651 k BGB benötigen, wenn drei oder mehr Reisen im Jahr organisiert werden,
- dass Sie gegenüber dem Reisegast für die fehlerfreie Erfüllung des Vertrages haften,
- dass Sie nicht nur für die eigene Tätigkeit haften, sondern auch für die Ihrer Erfüllungsgehilfen, also für das Beförderungsunternehmen (Haftung bei Unfall, Überschreitung der Lenk und Ruhezeiten etc.) oder für das Hotel (z. B. bei Überbuchung oder Mängel bei Unterkunft und Verpflegung),
- dass Sie in unbegrenzter Höhe haften, wenn keine Haftungsgrenze vereinbart worden ist,
- dass Sie für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals verantwortlich sind und im Falle von Verstößen für die Folgeschäden haften.
Lenk- und Ruhezeiten
Unabhängig von den Bedürfnissen der Fahrgäste muss der Fahrer nach einer Lenkzeit von 4 ½ Stunden eine Unterbrechung von 45 Minuten einlegen. Diese Unterbrechung darf auch in zwei Abschnitten von mindestens 15 Minuten und mindestens 30 Minuten aufgeteilt werden.
Innerhalb einer Woche darf der Fahrer an zwei Tagen jeweils maximal 10 Stunden lenken und an den restlichen Tagen höchstens 9 Stunden (Die Pausen und Ruhezeiten sind natürlich einzuhalten).
Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung
Wenn Sie eine Reise für Ihren Verein oder eine Gruppe organisieren, dann denken Sie bitte auch an einen Gruppen-Reiseschutz. Die Erfahrung zeigt, dass es gerade bei Reisegruppen aufgrund der Verschiedenheit der Teilnehmer immer einmal zu unvorhergesehenen Problemen vor oder während der Reise kommt. Mit einem Gruppen-Reiseschutz haben Sie Sicherheit vom Tag der Buchung bis zum Reiseende.



