Und was Sie sonst noch wissen sollten ...

Haftung als ReiseveranstalterReisetipps für Gruppen und Vereine

Jeder, der wenigstens zwei Leistungen zu einer „Pauschalreise“ bündelt und anbietet, ist Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Reiserechts (§§ 651 a ff. BGB)
Daraus ergeben sich für nicht gewerblich Tätige zum Teil erhebliche haftungs-, gewerbe- und steuerrechtliche Konsequenzen. mehr

 

VerbandskastenGesundheit und Reiseapotheke

Gegen kleine Krankheiten und Verletzungen kann man sich prima selbst schützen. So spart man sich die Suche nach einem Arzt im Ausland und manchmal auch überraschend hohe Gebühren. mehr

 

 

 

 

 

ChecklisteCheckliste - an was Sie denken sollten.

Endlich am Flughafen. Doch plötzlich der Schreck: “Oh Gott - Reisepass vergessen,” oder “Balkontür aufgelassen?” Hier finden Sie praktische Checklisten zur Reisevorbereitung. mehr

 

 

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