Und was Sie sonst noch wissen sollten ...
Reisetipps für Gruppen und Vereine
Jeder, der wenigstens zwei Leistungen zu einer „Pauschalreise“ bündelt und anbietet, ist Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Reiserechts (§§ 651 a ff. BGB)
Daraus ergeben sich für nicht gewerblich Tätige zum Teil erhebliche haftungs-, gewerbe- und steuerrechtliche Konsequenzen. mehr
Gesundheit und Reiseapotheke
Gegen kleine Krankheiten und Verletzungen kann man sich prima selbst schützen. So spart man sich die Suche nach einem Arzt im Ausland und manchmal auch überraschend hohe Gebühren. mehr
Checkliste - an was Sie denken sollten.
Endlich am Flughafen. Doch plötzlich der Schreck: “Oh Gott - Reisepass vergessen,” oder “Balkontür aufgelassen?” Hier finden Sie praktische Checklisten zur Reisevorbereitung. mehr
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